SACAC – auf der sicheren Seite
Unsere Stützen haben ein Gutachten von der MFPA Leipzig und erfüllen die höchstmöglichen Anforderungen.
Wie bestimmt man den Feuerwiderstand einer Stütze?
Voraussetzung für das sichere Erreichen des Feuerwiderstandes einer Stütze ist gemäss aktuell gültigem Stand der Technik einerseits die Verwendung einer geprüften Betonrezeptur, welche nachweislich im Brandfall nicht abplatzt und zum Zweiten ein rechnerischer Nachweis der Feuerwiderstandsdauer.
Übersicht der Rezepturen
Die von uns verwendeten Rezepturen erreichen einen Feuerwiderstand bis R180 gemäss den aktuell gültigen Normen.
Herstellungsverfahren |
Festigkeitsklasse Rezeptur |
Schlankheit λ max. | Bauteilabmessung min. | Brandschutznachweis |
Schleuderbeton (SB) |
C 75/90 019/219 |
150 | 20cm |
Gutachten GS 3.2/14-323-5 |
Schleuderbeton (SB) hell/dunkel bis 5% |
C70/85 22x/23x |
150 | 20cm | Gutachten GS 3.2/15-199-5 |
Was passiert im Brandfall?
Dem Beton werden gezielt Polypropylen-Fasern (PP-Fasern) beigefügt, welche im Brandfall ein Porensystem schaffen. Durch dieses kann der bei erhöhten Temperaturen entstehende Wasser-dampf entweichen, wodurch wiederum nachweislich Abplatzungen im Brandfall vermieden werden. Dieser Mechanismus wurde durch umfassende belastete 1:1 Versuche in den letzten Jahren verifiziert und von der MFPA Leipzig mit Gutachten bestätigt.
Nach welcher Methode erfolgt der rechnerische Nachweis?
Den Nachweis erbringen wir unter Einhaltung der im Gutachten aufgeführten Randbedingungen mit der erweiterten Methode A der Norm EN 1992-1-2 (2004). Grundvoraussetzung für diese Berechnung ist ein anerkannter Nachweis des Nicht-Abplatzens des Betons basierend auf belasteten 1:1 Brandversuchen.
Welche Randbedingungen sind für den rechnerischen Nachweis zu berücksichtigen, damit man die erweiterten Methode A des Eurocodes SN EN 1992-1-2 (2004) anwenden darf?
- Die minimalen Bauteilabmessungen sind in der Rezeptur-Übersicht aufgeführt (20cm für SB)
- Bewehrungsgehalt max. 20%
- Es dürfen nur nachweislich nicht abplatzende Beton-Rezepturen verwendet werden, welche in den verschiedenen Gutachten explizit aufgeführt sind
- Für Schlankheiten über λ = 75 muss gemäss Zusatzgutachten (G 6.1/15-015-1 und -2) zudem die Mindestbewehrung As/A = 1.0673e-3 (λ -75) eingehalten werden (Bei λ = 150 entspricht dies 8%)
Wann und in welcher Form wird bei der SACAC der Feuerwiderstand für Stützen nachgewiesen?
Bereits in der Angebotsphase wird für jede einzelne Stütze der normativ geforderte Nachweis der Feuerwiderstandsdauer geführt. Die detaillierte Berechnung auf einer A4-Seite (pro Stütze) wird auf Verlangen unserer Kunden oder Ingenieure zugestellt.